Zusammenfassung
Ein seit 1983 offiziell anerkanntes Symbol für Denkmalschutz wird bislang nicht an den rund 40 000 geschützten Gebäuden angebracht, weil es keine Verordnung gibt. Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, eine Regelung zu erlassen, die Anbringung, Gestaltung und Kosten des Symbols festlegt.einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Entschließung
Kunst
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Ein offizielles Symbol für Denkmalschutz existiert seit 1983, wird aber bislang nicht verwendet.
- Der Grund dafür ist das Fehlen einer Verordnung, die Form, Ausgabe und Kosten der Anbringung regelt.
- Der Antrag fordert den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf, dem Nationalrat eine Verordnung vorzulegen, die die Anbringung des Symbols an etwa 40 000 geschützten Objekten regelt.
- Formell wird vorgeschlagen, das Thema an den Kulturausschuss zuzuweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.