Zusammenfassung
Der Antrag 2773/A ändert § 80 Abs. 5 des ElWOG 2010, um klarzustellen, dass das ABGB und KSchG unberührt bleiben, und strebt an, das KSchG auf Preisänderungen im Energiemarkt anzuwenden, damit Verbraucher kollektiven Rechtsschutz erhalten.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2022
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 80 Abs. 5 wird geändert, sodass ausdrücklich festgehalten wird, dass die Bestimmungen des ABGB und KSchG durch die Regelungen der Absätze 1‑4 unberührt bleiben.
- Durch die Änderung soll das KSchG auf § 80 Abs. 2a angewendet werden, damit Verbraucher und Kleinunternehmer kollektiven Rechtsschutz bei Preisänderungen erhalten.
- Die Anwendung des KSchG ermöglicht Verbandsklagen nach den §§ 28 ff. KSchG, wodurch Verbraucher kollektive Rechtsmittel gegen unfaire Preisänderungen nutzen können.
- Der zweite Satz in § 80 Abs. 5 wird gestrichen, weil er überflüssig ist und keine inhaltliche Relevanz mehr hat.
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Relevante Medienberichte
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