Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt steuerliche Erleichterungen und Anreize, damit Unternehmen überschüssige Lebensmittel an soziale Einrichtungen spenden können, um Verschwendung zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 29.11.2022
Entschließung
Steuerwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die aktuelle Rechtslage zwingt Unternehmen, Lebensmittel vor einer Spende als „Verderb“ zu deklarieren, was die Weitergabe erschwert.
- Deutschland nutzt § 163 der Abgabenordnung, um gespendete Lebensmittel mit einem Null‑ oder Niedrigsteuersatz zu besteuern – ein Modell, das Österreich übernehmen könnte.
- Die EU‑Abfallrahmenrichtlinie priorisiert die Weitergabe von Lebensmitteln gegenüber dem Wegwerfen, was die steuerliche Benachteiligung in Österreich widerspricht.
- Andere EU‑Staaten gewähren großzügige steuerliche Anreize für Lebensmittelspenden – von 35 % bis 140 % des gespendeten Wertes.
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Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.