Zusammenfassung
Der Antrag fordert steuerliche Maßnahmen – eine befristete Aufwertung von Immobilienvermögen und den Abzug fiktiver Eigenkapitalzinsen – um die Eigenkapitalbasis von Tourismus‑ und Gastronomiebetrieben zu stärken und deren Kreditwürdigkeit zu verbessern.einfache Mehrheit XXVII 20.06.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Tourismus
Steuerwesen
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Einführung einer befristeten (bis 31.12.2023) steuerlich begünstigten Aufwertung von Immobilienvermögen zum Viertel‑Steuersatz, um das Eigenkapital realistischer abzubilden.
- Ermöglichung des steuerlichen Abzugs von fiktiven Eigenkapitalzinsen, um die Belastung durch Eigenkapitalkosten zu reduzieren.
- Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Tourismus‑ und Gastronomiebetrieben, um deren Bonität zu erhöhen und den Zugang zu Krediten zu erleichtern.
- Durch die verbesserten Eigenkapitalquoten sollen Investitionen in den Tourismussektor gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Attraktivität des heimischen Tourismus gesteigert werden.
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