Änderungen der Nachweispflicht für Versicherungsvertreter/innen und Klarstellung von Sozialhilfeleistungen
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert fünf Sozialversicherungsgesetze, indem er die Pflicht zum Nachweis einer Informationsveranstaltung von vor der Entsendung auf innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung verschiebt und klarstellt, dass bestimmte Einmalzahlungen nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der bisherige Unterpunkt, der den Nachweis einer Informationsveranstaltung vor der Entsendung regelte, wird gestrichen.
Ein neuer Unterpunkt (Z6) wird eingefügt, der verlangt, dass die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung innerhalb von zwölf Monaten nach der Entsendung nachgewiesen werden muss.
Der Verweis auf den gestrichenen Unterpunkt wird aus §421 Abs.1 entfernt.
Ein Hinweis wird ergänzt, dass die Einmalzahlung nach § 772a als Leistung nach dem Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz (§ 7 Abs. 5a) gilt und nicht auf Sozialhilfe angerechnet wird.
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