Anpassung des Budgetprovisoriums 2020 und des Bundesfinanzrahmengesetzes wegen Ministerialänderungen
abgestimmt am
27.02.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Budgetprovisorium 2020 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019‑2022 an die durch die Ministeriengesetz‑Novelle 2020 entstandenen Kompetenzverschiebungen an, indem neue Paragraphen eingefügt, Budgetposten umbenannt und Mittel umgeschichtet sowie Ministerien neu benannt werden.
einfache MehrheitXXVII27.02.2020
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Ein neuer § 1a und § 1b werden eingefügt, um das Bundesfinanzgesetz von 2019 an die durch die Ministeriengesetz‑Novelle 2020 entstandenen Kompetenzverschiebungen anzupassen.
Der bisherige § 3 wird umbenannt, sodass Absatz (1) die Inkrafttretung des Gesetzes am 1. Jänner 2020 festlegt und Absatz (2) das Inkrafttreten der neuen §§ 1a und 4 Z 1 am 29. Jänner 2020 regelt.
In § 4 Z 1 wird die Bezeichnung des Ministeriums von „Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport“ zu „Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“ geändert.
Im § 5 werden neue Absätze (4) und (5) eingefügt, die das Inkrafttreten von § 2 (Z 2) am 1. Jänner 2020 sowie von § 4 Z 1 und § 6 am 29. Jänner 2020 festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.