Erweiterung und Verlängerung des Härtefallfondsgesetzes
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Härtefallfondsgesetz um einen neuen Absatz, der dem Dachverband der Sozialversicherungsträger erlaubt, bestimmte personenbezogene Daten an Arbeitnehmervertretungen zu übermitteln, und verlängert die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2024.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Gesundheit
Wirtschaft
Schwerpunkte
Der Dachverband darf Namen, Sozialversicherungsnummern und Wohnadressen von Personen, die zwischen 01.09.2019 und 29.02.2020 geringfügig oder fallweise beschäftigt waren und keine anderen Pflichtversicherungen hatten, an die Arbeitnehmervertretungen übermitteln.
Das Inkraft‑ und Ablaufdatum des Gesetzes wird von 31.12.2022 auf 31.12.2024 verschoben, sodass das Gesetz bis Ende 2024 gültig bleibt.
Die gleichen Datumsänderungen (31.12.2022 → 31.12.2024) gelten auch für die Absätze 2 bis 4 von § 6.
Ein neuer Absatz 5 in § 6 legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag der Kundmachung in Kraft treten und am 31.12.2024 enden.
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
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