Erweiterung der Befugnisse des Behindertenanwalts und Einrichtung regionaler Anwaltsbüros

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Bundesbehindertengesetz: Der Behindertenanwalt erhält neue Auskunftsrechte gegenüber Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern und es können regionale Anwaltsbüros eingerichtet werden, um Betroffenen besser zu helfen.
einfache Mehrheit XXVII 04.07.2024
Gesetz
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Behindertenanwalt kann von Arbeitgebern, Betriebsräten und anderen Verantwortlichen schriftliche Stellungnahmen und weitere Auskünfte einholen, um mögliche Diskriminierungsfälle zu prüfen.
  • Bei Verdacht auf Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes kann der Behindertenanwalt Auskünfte von der Bundesverwaltung und den Trägern der Sozialversicherung verlangen, wobei die betroffenen Personen namentlich benannt werden müssen.
  • Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann per Verordnung regionale Anwaltsbüros einrichten und dort Regionalanwälte bestellen, um die Beratung vor Ort zu verbessern.
  • Alle Personen, die Auskünfte erteilen müssen, sind verpflichtet, diese zu geben; sie haften nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder falschen Daten entstehen.

Reden

8 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:52 min
Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz
2:46 min
Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz
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