Erinnerungs‑ und Datenzugriffsregelungen für COVID‑19‑Impfungen
abgestimmt am
18.11.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Epidemiegesetz um ein datenschutzkonformes System, mit dem das Gesundheitsministerium per Post Erinnerungsschreiben an Personen sendet, die ihre COVID‑19‑Grundimmunisierung oder einen Booster benötigen. ELGA erhält dafür beschränkten Zugriff auf das Impfregister.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Bei der Datenverarbeitung nach den Absätzen 2‑4 darf der Name und das Personenkennzeichen GH verwendet werden.
Der Bundesminister muss das Impfzertifikat an die ELGA GmbH übermitteln; ELGA erhält eine beschränkte Zugriffsberechtigung, um das Zertifikat im zentralen Impfregister bereitzustellen.
Die neue Überschrift lautet „Erinnerungen an Impfungen gegen COVID‑19“.
Der Bundesminister ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher ermächtigt, Personen, für die die Grundimmunisierung empfohlen wird, per Erinnerungsschreiben zu benachrichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.