Zusammenfassung
Der Antrag 2876/A XXVII. GP ändert das Tierschutzgesetz: Rinder erhalten mindestens 90 Tage Auslauf pro Jahr, die Ausnahme‑Regelung wird aufgehoben, und für Schweine wird das Halten auf perforierten Böden verboten sowie ein weicher Liegebereich vorgeschrieben. Neubauten müssen die neuen Regeln ab 2023, Bestandsanlagen ab 2026 umsetzen.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Rindern muss an mindestens 90 Tagen im Jahr geeigneter Auslauf oder Bewegungsfläche gewährt werden.
- Die bisherige Ausnahme‑Regelung für Rinder (§ 16 Abs. 4a) wird aufgehoben.
- Für Schweine gilt ein Verbot von vollständig perforierten Böden und die Pflicht, jederzeit einen weichen, organisch eingestreuten Liegebereich zu haben.
- Die Mindestfläche für den Liegebereich und die Gesamtfläche pro Schwein werden per Ministerialverordnung festgelegt, abhängig vom Körpergewicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.