Bundesgesetz zur Anpassung von Einkommen‑, Umsatz‑, Versicherungs‑ und Emissionszertifikatssteuern
abgestimmt am
15.11.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert vier Steuergesetze: Es führt neue Bemessungsgrundlagen für Kreditinstitute ein, erhöht die Kleinunternehmer‑Grenze, hebt das Abzugsverbot bei Sozialplan‑Zahlungen auf und erweitert COVID‑19‑Steuerbefreiungen. Zusätzlich werden Präzisierungen im Versicherungssteuergesetz und neue Anlagen zum Emissionshandelsgesetz eingeführt.
einfache MehrheitXXVII15.11.2022
Gesetz
Umwelt
Steuerwesen
Schwerpunkte
Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen kann das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anstelle des EBIT als Bemessungsgrundlage verwendet werden.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmer‑Pauschalierung wird um 5 000 € angehoben, sodass mehr Unternehmen die Pauschalierung nutzen können.
Zahlungen im Rahmen von Sozialplänen sind ab dem 1. Jänner 2023 nicht mehr vom Abzugsverbot betroffen.
Der Betrag von 2 000 € wird auf 2 126 € angehoben, um die Inflation zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.