Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 – Modernisierung von Unternehmens‑, Firmenbuch‑ und Gesellschaftsrecht
abgestimmt am
18.11.2022
Zusammenfassung
Das GesDigG 2022 modernisiert das österreichische Gesellschaftsrecht: Es führt elektronische Veröffentlichung, E‑ID‑Anmeldungen ohne Beglaubigung, beschleunigte Entscheidungen bei ersten Eintragungen und neue Gebührenregelungen ein. Die Änderungen gelten ab 1 Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Eintragungen im Firmenbuch gelten mit dem Tag ihres Vollzugs als bekannt gemacht und werden gleichzeitig in die Ediktsdatei sowie ins Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Anmeldungen, die mit der E‑ID über ein Online‑Formular erfolgen, benötigen keine beglaubigte Unterschrift.
Für die erstmalige Eintragung neuer Rechtsträger und EU‑Zweigniederlassungen muss das Firmenbuchgericht innerhalb von fünf Arbeitstagen entscheiden; bei Verzögerung erfolgt eine automatisierte Mitteilung an den Antragsteller.
Bei jeder Einzelabfrage muss eine kostenlose Kurzinformation über Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer, EU‑Kennung und weitere Angaben bereitgestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.