Erweiterung des Staatsbürgerschaftsgesetzes um § 28a – Beibehaltung bei britischer Staatsangehörigkeit

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt § 28a zum Staatsbürgerschaftsgesetz hinzu und erlaubt Österreichern, die britische Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn sie nachweisen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für ein angemessenes Familienleben nötig ist und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile mit sich bringen würde.
einfache Mehrheit XXVII 03.06.2020
Gesetz
Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 28a wird eingefügt, der die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft erlaubt.
  • Voraussetzung ist ein Nachweis, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für ein angemessenes Familienleben nötig ist und ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile bringen würde.
  • Die Regelung richtet sich an Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit einem britischen Partner leben und sowohl in Österreich als auch im Vereinigten Königreich einen Wohnsitz haben.
  • Die Umsetzung erfordert ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung der genannten Nachweise, verursacht jedoch nur geringe zusätzliche Kosten.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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