Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes in allen Bundesländern
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die sofortige Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes in allen Bundesländern, kritisiert Verzögerungen (insbesondere in Wien) und schlägt verfassungskonforme Ersatzregelungen für Kinderzuschläge, den Arbeitsqualifizierungsbonus und ein Kontroll‑Sanktionensystem vor.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Entschließung
Sozialpolitik
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass alle Bundesländer das SH‑GG vollständig umsetzen, weil einige (z. B. Wien) die Umsetzung wegen des noch ausstehenden VfGH‑Urteils verzögern.
Für die vom VfGH beanstandeten Regelungen schlägt der Antrag verfassungskonforme Ersatzregelungen an, etwa eine einheitliche prozentuale Kinderzuschlagshöhe und strengere Voraussetzungen für den Arbeitsqualifizierungsbonus.
Der Antrag fordert ein wirksames Kontroll‑ und Sanktionensystem, das bei Nichtteilnahme an Integrationskursen Leistungskürzungen von mindestens 25 % für mindestens drei Monate vorsieht.
Der Antrag betont, dass Sachleistungen und die Wohnkostenpauschale Vorrang haben und dass Bescheide nach 12 Monaten zwingend neu geprüft werden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.