Maßnahmenpaket für Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das rechtliche Rahmenwerk für Privatvermieter zu modernisieren: Ausweitung auf Ferienwohnungen, Erhöhung der zulässigen Gästebetten und klare Definition von Service‑ und Zusatzleistungen.
einfache Mehrheit XXVII 10.06.2020
Entschließung
Tourismus

Schwerpunkte

  • Ausweitung des Anwendungsbereiches von Privatzimmervermietungen auf Ferienwohnungen, damit auch größere, familiengerechte Unterkünfte unter die vereinfachten Regelungen fallen.
  • Erhöhung der zulässigen Anzahl von Gästebetten über die bisherige Grenze von zehn, z. B. bis zu 30 Betten, um den wachsenden Bedarf an Ferienwohnungen abzudecken.
  • Klare gesetzliche Definition der zulässigen Service‑ und Zusatzleistungen (z. B. Frühstück, kleine Imbisse, nicht‑alkoholische Getränke), die bei Privatvermietungen angeboten werden dürfen, ohne dass ein Gewerbeschein nötig ist.
  • Aufforderung an die Bundesregierung, die genannten Änderungen in einer Gesetzesvorlage zusammenzufassen und dem Nationalrat zur Beratung vorzulegen.
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