Änderung des COVID‑19‑Lagergesetzes – Finanzierung, Verlängerung und erweiterte Verteilung
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert das COVID‑19‑Lager bis Juni 2023, finanziert die Kosten ab 2022 aus dem Krisenfonds und erlaubt die kostenlose Weitergabe überschüssiger Güter an weitere Einrichtungen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Gesundheit
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Die Kosten für Beschaffung, Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Verteilung ab dem Finanzjahr 2022 werden aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.
Nicht mehr benötigte Güter aus dem Lager dürfen unentgeltlich an andere Einrichtungen abgegeben werden, wenn dies sinnvoll und notwendig ist.
Das Ablaufdatum des Gesetzes wird von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023 verschoben, wodurch das Lager bis zu diesem Datum weiter betrieben werden kann.
Die neuen Absätze treten mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.