Erweiterung und Präzisierung des e‑Rezepts im ASVG
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das e‑Rezept im ASVG, fügt eine neue Ziffer für Heilmittel außerhalb der Kostenerstattung hinzu und korrigiert die Bezeichnung des zuständigen Ministers.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Wortlaut von § 31a Abs. 4 Z 1 wird um die Formulierung „und Teilnahme an ELSY durch“ ergänzt, sodass das e‑Rezept nun auch für Mitglieder von Krankenfürsorgeanstalten nutzbar ist.
Eine neue Ziffer (Z 6) wird eingefügt, die die ärztliche Verschreibung von Heilmitteln erlaubt, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden.
Der Titel des zuständigen Ministers wird von „Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen“ zu „Bundesminister/Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
Die Bezeichnung des Ministers in § 31a Abs. 9a wird analog zu Abs. 5 angepasst, von „Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ zu „Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.