Einführung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie (FZA‑KFO‑G)
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den Beruf des Fachzahnarztes/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie, definiert die Qualifikationsvoraussetzungen und regelt die Ausbildung sowie die neue Berufsbezeichnung.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt 6a wird im Zahnärztegesetz eingefügt, der die Fachzahnarzt‑Kieferorthopädie mit den §§ 42a‑c regelt.
Personen, die die Qualifikation nach § 42a besitzen, dürfen zusätzlich zur Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ die Bezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ führen.
Die fachzahnärztliche Qualifikation kann durch (i) eine postgraduale Ausbildung (§ 42b), (ii) erworbene Rechte (§ 42c) oder (iii) die Anerkennung eines EWR‑Qualifikationsnachweises (§ 9 1c) erworben werden.
Die Ausbildung muss mindestens drei Jahre Vollzeit‑Universitätslehrgang umfassen; Teilzeit ist möglich, darf aber nicht kürzer sein als die Vollzeitdauer. Details zu Inhalt, Prüfungsmodalitäten und Abschluss werden durch eine Verordnung des Gesundheits‑ und Bildungsministeriums festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.