Erweiterung der Finanzminister‑Kontrolle über die E‑Control
Zusammenfassung
Der Antrag 2979/A XXVII. GP ändert das Energie‑Control‑Gesetz: Er erweitert die Berichtspflicht der E‑Control gegenüber dem Finanzminister, erhöht den Aufsichtsrat von zwei auf drei Mitglieder und legt fest, dass Daten anonymisiert und elektronisch bereitgestellt werden müssen.
2/3 MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Finanzminister erhält das Recht, von allen Organen der E‑Control schriftlich Auskünfte zu erteilen und anonymisierte Datensätze einzusehen, wenn er dies verlangt.
Der Aufsichtsrat wird von zwei auf drei Mitglieder erweitert; die Zusammensetzung lautet: Vorsitzender, Stellvertreter, zwei weitere Mitglieder und ein drittes Mitglied, das vom Finanzminister vorgeschlagen wird. Zudem werden klare Gründe für eine Abberufung definiert (z. B. Wegfall von Voraussetzungen, Unfähigkeit, schwere Straftaten).
E‑Control muss dem Finanzminister aktuelle, anonymisierte Einzeldatensätze in elektronischer Tabellenkalkulationsform kostenlos und unverzüglich zur Verfügung stellen, sofern die Unabhängigkeit der Behörde nicht gefährdet wird.
Alle Änderungen des Gesetzes treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.