Anpassung der Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Einkommensgrenzen für das Kinderbetreuungsgeld von 7 600 € auf 7 800 € und für das Kinderbetreuungsgeld‑Konto von 16 200 € auf 18 000 €. Gleichzeitig wird eine Sonderregelung für aus der Ukraine Vertriebene eingeführt, die rückwirkend ab dem 12. März 2022 gilt und bis spätestens 4. März 2024 endet. Weitere Änderungen betreffen das Inkrafttreten einzelner Paragraphen und korrigieren Nummerierungsfehler.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird von 7 600 € auf 7 800 € erhöht.
Die Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld‑Konto wird von 16 200 € auf 18 000 € angehoben.
Für aus der Ukraine Vertriebene wird eine Sonderregelung eingeführt, die rückwirkend ab dem 12. März 2022 gilt und spätestens am 4. März 2024 endet.
Der Paragraph § 33 Abs. 6 tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.