Erhöhung des Kilometergeldes für Pflege‑ und Rettungsdienste

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, das amtliche Kilometergeld von 0,42 € auf 0,60 € pro Kilometer zu erhöhen und rückwirkend für das Jahr 2022 anzuwenden. Zielgruppe sind Ehrenamtliche und Berufstätige im Gesundheits‑ und Sozialwesen sowie in Rettungsorganisationen.
einfache Mehrheit XXVII 15.02.2023
Entschließung
Steuerwesen
Zivilschutz
Vereinsleben
Straßenverkehr
Versammlungsfreiheit

Schwerpunkte

  • Erhöhung des Kilometergeldes von 0,42 € auf 0,60 € pro Kilometer.
  • Rückwirkende Anwendung für das gesamte Kalenderjahr 2022.
  • Ausweitung des Anspruchs auf alle Ehrenamtlichen und Berufstätigen im Gesundheits‑ und Sozialwesen sowie in Rettungsorganisationen (Bergrettung, Feuerwehr, Wasserrettung).
  • Aufforderung an das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, eine entsprechende Regierungsvorlage zu erarbeiten.
Relevante Medienberichte
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