Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI‑FinanzG 2023)
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Bundesgesetz, das dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2023 insgesamt 5,5 Mio. € zur Verfügung stellt und die Mittel ab 2024 indexiert sowie regelmäßig kontrollieren lässt.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2023 maximal 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten bereit.
Zusätzlich werden 1,0 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung bereitgestellt.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Beträge nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und gehen in eine dauerhafte Regelfinanzierung über.
Der Bundesminister muss dem Ausschuss für Konsumentenschutz jährlich bis zum 31. August einen Bericht über die Mittelverwendung und die Kontrolle der Ausgaben vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.