Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz: Entlastungswoche & Anpassungen im Pflegebereich
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Nachtschwerarbeitsgesetz und den Art. V des Bundesgesetzes, um die Beitragssätze unverändert zu lassen, Begriffe an aktuelle Pflegeorganisationen anzupassen und eine jährliche Entlastungswoche von bis zu 40 Stunden für Pflegepersonal einzuführen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Beitragssatz für die Nachtschwerarbeitsversicherung bleibt 2023 bei 3,8 % und wird nicht auf 4,7 % erhöht.
Der Begriff „Pflegestationen von Pflegeheimen“ wird zu „Einrichtungen der stationären Langzeitpflege“ geändert.
Die gleiche Bezeichnung‑Änderung wird in § 2 Abs. 1 Z 11 wiederholt.
„Arbeit und Soziales“ wird zu „Arbeit und Wirtschaft“ und „Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz“ zu „Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.