Administrative Anpassungen und Verlängerung von Förderfristen im Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz vorwiegend in administrativen Bereichen: Ministerialbezeichnungen werden angepasst, Förderzeiträume verlängert, neue Informationspflichten für Netzbetreiber eingeführt und die Berechnungsbasis der Förderpauschale alle drei Jahre neu festgelegt.
2/3 MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Die Bezeichnung der zuständigen Ministerien wird an das Bundesministeriengesetz angepasst (z. B. "Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus" → "Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft").
Die Förderungsdauer für bestimmte Anlagen wird von 24 auf 36 Monate verlängert, wodurch Investoren mehr Planungssicherheit erhalten.
Netzbetreiber müssen der EAG‑Förderabwicklungsstelle innerhalb von maximal drei Monaten Auskunft über die Entfernung einer Anlage zum nächsten Gasanschlusspunkt geben.
Die Berechnungsbasis für die Erneuerbaren‑Förderpauschale wird festgelegt und alle drei Jahre durch Verordnung neu bestimmt, um aktuelle Marktbedingungen zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.