Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die Aufsicht des Rechnungshofs über Parteifinanzen: Rechenschafts‑ und Wahlwerbungsberichte müssen geprüft, Unterlagen offengelegt und bei Verstößen Geldbußen bis zu 100 000 Euro verhängt werden.einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Rechenschaftsbericht und der Bericht über Wahlwerbungsausgaben müssen dem Rechnungshof zur Kontrolle vorgelegt werden.
- Der Rechnungshof prüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung des Berichts mit dem Parteiengesetz.
- Der Rechnungshof kann von Parteien, deren Teilorganisationen und verbundenen Unternehmen sämtliche Buchhaltungsunterlagen anfordern und einsehen.
- Bei falschen oder unvollständigen Angaben können Geldbußen von bis zu 30 000 Euro (bis zu 100 000 Euro bei schwereren Verstößen) verhängt werden.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Singer Johann
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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