Erweiterte Kontrolle der Parteienfinanzen durch den Rechnungshof

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt die Aufsicht des Rechnungshofs über Parteifinanzen: Rechenschafts‑ und Wahlwerbungsberichte müssen geprüft, Unterlagen offengelegt und bei Verstößen Geldbußen bis zu 100 000 Euro verhängt werden.
einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Rechenschaftsbericht und der Bericht über Wahlwerbungsausgaben müssen dem Rechnungshof zur Kontrolle vorgelegt werden.
  • Der Rechnungshof prüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung des Berichts mit dem Parteiengesetz.
  • Der Rechnungshof kann von Parteien, deren Teilorganisationen und verbundenen Unternehmen sämtliche Buchhaltungsunterlagen anfordern und einsehen.
  • Bei falschen oder unvollständigen Angaben können Geldbußen von bis zu 30 000 Euro (bis zu 100 000 Euro bei schwereren Verstößen) verhängt werden.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 30/A - Parteiengesetz 2012 – PartG
3:30 min
Antrag 30/A - Parteiengesetz 2012 – PartG
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