Verlängerung der Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen in kritischen R&D‑Bereichen bis 2023
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Investitionskontrollgesetz, indem er in § 29 Abs. 3 das Jahr von 2022 auf 2023 anpasst. Damit bleibt die Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Wirtschaft
Schwerpunkte
Die Jahreszahl in § 29 Abs. 3 wird von 2022 auf 2023 geändert.
Die Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bleibt bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.
Die Pflicht gilt, wenn ausländische Investoren mindestens 10 %, 25 % bzw. 50 % der Stimmrechte am Zielunternehmen besitzen.
Die Regelung betrifft besonders die Branchen Gesundheit, Energie, Chemie und Informationstechnik.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.