Erweiterung der Beratungsbefugnisse für Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im UEZG‑Kontext
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, damit sie Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Energie‑Zuschüssen im Zuge von COVID‑19 beraten und vertreten können.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Buchprüfung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Bilanzbuchhalter erhalten das Recht, Unternehmen bei der Inanspruchnahme von UEZG‑Förderungen zu beraten, zu vertreten und Bestätigungen sowie Feststellungen auszustellen.
Der Verweis im Gesetz wird von Absatz 3 auf Absatz 2 geändert, um die Haftungsregelungen klarer zuzuordnen.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten dieselben Befugnisse wie Bilanzbuchhalter, um Unternehmen im Zusammenhang mit COVID‑19‑Maßnahmen und UEZG‑Förderungen zu beraten und zu vertreten.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder darf künftig die Bezeichnung „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)“ führen und geschlechtsneutrale Bezeichnungen für Berufsgruppen verwenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.