Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die gemeinsam mit Experten und allen parlamentarischen Klubs die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) überarbeitet, weil deren dynamische Auslegung durch den EGMR mit Österreichs Verfassungsprinzipien kollidiert.einfache Mehrheit XXVII 19.01.2023
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die aktuelle EMRK‑Interpretation des EGMR führt zu Abschiebungsverbote, die mit dem Rückschiebungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33) kollidieren.
- Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B‑VG) definiert die freiheitliche Demokratie als Grundprinzip, das durch übernationales Richterrecht gefährdet wird.
- Der Antrag fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die Experten und alle parlamentarischen Klubs einbezieht, um die EMRK zu überarbeiten.
- Ziel ist ein neuer, vom Volk getragenes Grundrechtskatalog, der die EMRK nachrangig behandelt und damit die nationale Souveränität stärkt.
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Relevante Medienberichte
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