Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novellierung des § 16 GOG, um für alle Gerichtsgebäude eine einheitliche Hausordnung zu schaffen und die weitreichenden Befugnisse der Gerichtspräsident*innen bei Zutrittsregelungen zu begrenzen.einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Entschließung
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Derzeit können Gerichtspräsident*innen die Zutrittsbedingungen zu Gerichtsgebäuden nach freiem Ermessen in eigenen Hausordnungen festlegen.
- Diese weitreichende Befugnis führt zu uneinheitlichen und teilweise unpraktikablen Regelungen in den verschiedenen Gerichten.
- Der Antrag schlägt vor, § 16 GOG neu zu fassen und eine bundesweite Standard‑Hausordnung für alle Gerichtsgebäude einzuführen.
- Die neue Standard‑Hausordnung soll die Zutrittsvoraussetzungen einheitlich regeln und nur noch gebäudespezifische Anpassungen zulassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.