Zusammenfassung
Der Antrag fordert, bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge zu beschlagnahmen und zu versteigern, wobei 70 % der Erlöse in einen Verkehrssicherheitsfonds gehen. Statt einer dauerhaften Enteignung soll die Zulassung befristet entzogen werden, jedoch nur nach richterlicher Genehmigung.einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ort bzw. 90 km/h außerhalb darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
- Für die Beschlagnahme ist keine Radar‑ oder Lasermessung nötig; die Beobachtung des Tachometers im Verfolgungsfahrzeug reicht aus.
- Beschlagnahmte Fahrzeuge können dauerhaft einbehalten und anschließend versteigert werden; 70 % der Erlöse gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, 30 % an die Gebietskörperschaft.
- Ein Eingriff in das Eigentumsrecht soll nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen, nicht allein durch eine Verwaltungsbehörde.
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