Einberufung eines Pensionsgipfels zur Eindämmung steigender Pensionszuschüsse

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert einen Pensionsgipfel, um wegen steigender Pensionszuschüsse – von 5,2 % auf 6,2 % des BIP bis 2026 – Reformvorschläge zu erarbeiten, weil die aktuelle Alterssicherungskommission blockiert sei.
einfache Mehrheit XXVII 13.09.2023
Entschließung
Exekutive
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf § 12 Abs. 1 des Alterssicherungskommissionsgesetzes, wonach die Kommission spätestens beim nächsten Langfristgutachten Handlungsoptionen erarbeiten muss.
  • Die Pensionszuschüsse sollen von aktuell rund 5 % des BIP bis 2026 auf fast 6,2 % steigen – ein deutlicher Anstieg, der das Bundesbudget stark belastet.
  • Der Fiskalrat empfiehlt, das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anzupassen, weil die durchschnittliche Beitragszeit (29‑36 Jahre) zu einer langen Rentenbezugsdauer von rund 23 Jahren führt.
  • Ein Pensionsgipfel soll unabhängig von der blockierten Alterssicherungskommission schnelle, konsensbasierte Reformvorschläge erarbeiten.
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