Zuwanderungsstopp: Beschränkung von Sozialleistungen und Einführung einer Sondersteuer

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylbewerber und Asylberechtigte nur Sachleistungen erhalten, zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden und bei Erwerbstätigkeit eine Sondersteuer von 10 % zahlen müssen.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Flüchtling
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Asylbewerber und Asylberechtigte sollen nur Sachleistungen erhalten, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist.
  • Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen müssen unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten.
  • Die Grundversorgung endet, wenn Asylberechtigte nach einer positiven Arbeitsmarktprüfung in den ersten Arbeitsmarkt eintreten.
  • Erwerbstätige Asylberechtigte zahlen zusätzlich 10 % ihres Einkommens als Sondersteuer, bis ein festgelegter Prozentsatz der Integrationskosten erreicht ist.
Relevante Medienberichte
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