Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension künftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen. Der Beitrag belastet derzeit auch Witwen, Waisen und Halbwaisen und führt zu Härtefällen.einfache Mehrheit XXVII 15.12.2022
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Der Antrag will den Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension abschaffen.
- Der Beitrag belastet derzeit auch Witwen, Waisen und Halbwaisen, was zu finanziellen Härtefällen führt.
- Der Beitrag wurde 1993 eingeführt, damals war die Gleichstellung von Beamten und ASVG‑Versicherten noch nicht gegeben.
- Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten; formal wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.