Zusammenfassung
Der Antrag ändert das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, indem er festlegt, dass es am 31. Jänner 2023 außer Kraft tritt und damit alle vorläufigen Corona‑Maßnahmen beendet werden.einfache Mehrheit XXVII 25.01.2023
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt eine neue Regelung in § 13 Abs. 18 ein, die das gesamte COVID‑19‑Maßnahmengesetz zum 31. Jänner 2023 außer Kraft setzt.
- Damit endet die Gültigkeit aller bis dahin geltenden vorläufigen Corona‑Maßnahmen.
- Die Regelung wird im Gesetzestext als Zitat eingefügt: „Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Jänner 2023 außer Kraft.“
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