Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung die geblockte Altersteilzeit beibehält und nicht abschafft. Er begründet dies mit den negativen Folgen für ältere Beschäftigte, insbesondere Frauen, und weist auf die geplanten Kürzungen der Blockvariante hin.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die geblockte Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Lohnausgleich sowie volle Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.
Es gibt zwei Varianten: die kontinuierliche Variante (90 % AMS‑Refund) und die Blockvariante (50 % Refund) mit einer maximalen Freizeitphase von 2,5 Jahren.
Die Zahl der Inanspruchnehmer*innen sinkt; im letzten Jahr wurden durchschnittlich 36 204 Personen pro Monat erfasst, davon 8 458 in der Blockvariante. Frauen nutzen die Altersteilzeit mehr als doppelt so häufig wie Männer.
Die Regierung plant, das Pensionsantrittsalter für Frauen bis 2033 von 60 auf 65 Jahre zu erhöhen und die Laufzeit der Blockvariante schrittweise zu kürzen – ab 2029 soll sie ganz entfallen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.