Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, das COVID‑19‑Maßnahmengesetz zum 31. Jänner 2023 vollständig außer Kraft zu setzen, weil die bisherigen Maßnahmen als unverhältnismäßig gelten.einfache Mehrheit XXVII 15.02.2023
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das COVID‑19‑Maßnahmengesetz soll zum 31. Jänner 2023 vollständig außer Kraft treten.
- Die Begründung lautet, dass die bisherigen Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht mehr nötig angesehen werden.
- Der Antrag wird dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.
- Durch die Aufhebung entfallen Verwaltungs‑ und Durchsetzungskosten, was zu Einsparungen im Staatshaushalt führt.
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