Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Korruptionsdelikte von Politikern, weil viele Fälle erst lange nach ihrer Begehung entdeckt werden. Er schlägt vor, die Frist um das Eineinhalbfache zu erhöhen und einen neuen § 58 Abs. 1a StGB zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 22.03.2023
Entschließung
Strafrecht
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Verjährungsfrist von fünf Jahren für viele Korruptionsdelikte ist zu kurz, weil die Taten oft erst lange nach ihrer Begehung entdeckt werden.
  • Der Antrag schlägt vor, die Verjährungsfrist um das Eineinhalbfache zu erhöhen – analog zur Regelung in § 58 Abs. 1 2. Fall StGB.
  • Ein neuer § 58 Abs. 1a StGB soll eingeführt werden, der die Verjährungsfrist für alle Straftaten nach §§ 302‑309 StGB erst nach dem Eineinhalbfachen des in § 57 Abs. 2 genannten Zeitpunkts enden lässt.
  • Der Nationalrat fordert die Bundesregierung – insbesondere die Justizministerin – auf, noch im Jahr 2023 eine Regierungsvorlage zu dieser Gesetzesänderung vorzulegen.
Relevante Medienberichte
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