Aktion 60 plus – Förderung von Arbeitskräften 60+ im österreichischen Arbeitsmarkt
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Maßnahmenpaket „Aktion 60 plus“, das die Beschäftigung von Personen ab 60 Jahren erleichtert, die Geringfügigkeitsgrenze inflationsbasiert anpasst und Lohnnebenkosten für wieder einsteigende Pensionisten reduziert.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Geringfügigkeitsgrenze soll mindestens vierteljährlich an die aktuelle Inflationsrate angepasst werden, um Teilzeit‑ und Minijob‑Arbeitnehmer vor realen Einkommensverlusten zu schützen.
Für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr soll ein Ausgleich oder eine Reduktion der Lohnnebenkosten gewährt werden, wenn sie nach dem Pensionsantritt erneut arbeiten.
Ein Förderpaket soll Unternehmen unterstützen, die dringend qualifiziertes Personal benötigen, um das Know‑how von pensionierten Fachkräften wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Bürokratische und finanzielle Hürden, die einen Wiedereinstieg nach dem Pensionsantritt erschweren, sollen reduziert oder vereinfacht werden, damit Senioren ohne finanzielle Nachteile arbeiten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.