Verpflichtende SDG‑Abschätzung im Gesetzgebungsprozess
abgestimmt am
02.03.2023
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass bei allen Gesetzesvorlagen in Österreich eine verpflichtende Abschätzung des Beitrags zu den UN‑Nachhaltigkeitszielen (SDGs) eingeführt wird, ergänzt durch ein jährliches Berichtswesen.
einfache MehrheitXXVII02.03.2023
Entschließung
Vereinte Nationen
direkt gewählte Kammer
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber soll verpflichtet werden, bei jedem Gesetzentwurf eine separate Abschätzung des Beitrags zu den UN‑Nachhaltigkeitszielen vorzunehmen.
Die neue SDG‑Abschätzung ergänzt die bereits bestehende Wirkungsfolgenabschätzung und wird gesetzlich im Bundeshaushaltsgesetz verankert.
Ein jährliches Berichtswesen soll dem Nationalrat ermöglichen, die tatsächliche Zielerreichung der umgesetzten Gesetze zu prüfen.
Der Antrag wird dem Budgetausschuss zugewiesen, da er eng mit der Haushalts- und Finanzplanung verknüpft ist.
gesetzlich verpflichtende Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
gesetzlich verpflichtende Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
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