Offenlegung aller Pensionskassenzusagen der Wirtschaftskammer seit 2012

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, nach dem Skandal um Sonderpensionen bei der Wirtschaftskammer sämtliche Pensionskassenzusagen seit 2012 offenzulegen und die Vorgänge lückenlos zu untersuchen.
einfache Mehrheit XXVII 14.03.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Altersversorgungssystem
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Das Wirtschaftskammergesetz verlangt, dass das gesamte Personal der WKO einen einheitlichen rechtlichen Rahmen (Dienstordnung) hat, in dem Gehalts‑ und Pensionsregelungen festgelegt sind.
  • Nach der Bundes‑Vertragsschablonenverordnung dürfen die kombinierten Unternehmens‑ und freiwilligen Pensionsbeiträge höchstens 10 % des Jahresbruttogehalts betragen – ein Limit, das bei den Luxuspensionen überschritten wurde.
  • Das Gesetz begrenzt die Höhe der Umlagen, die von den Mitgliedern verlangt werden dürfen, auf das zur Deckung notwendiger Aufwendungen und angemessener Rücklagen erforderliche Maß.
  • Die Wirtschaftskammer ist an die Grundsätze der Gebarung (Verantwortungs- und Rechenschaftspflicht) gebunden, doch das Rechnungsprüfungsrecht des Rechnungshofs lässt Zweckmäßigkeitsprüfungen aus.
Relevante Medienberichte
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