Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der Praxis unbegrenzt befristeter Kettenverträge im ORF, weil sie Beschäftigte in Unsicherheit und prekäre Arbeitsbedingungen bringen. Er verlangt, § 32 Abs. 5 des ORF‑Gesetzes zu streichen und damit faire, langfristige Anstellungen zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 31.01.2023
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der aktuelle § 32 Abs. 5 erlaubt unbegrenzt befristete Arbeitsverhältnisse, die hintereinander ohne Unterbrechung abgeschlossen werden können.
- Kettenverträge führen zu sozialer Unsicherheit, weil Beschäftigte nur von Beitrag zu Beitrag bezahlt werden und bei Krankheit oder Schwangerschaft kaum abgesichert sind.
- Ein EuGH‑Urteil von 2021 erklärte ähnliche Befristungen an Universitäten für EU‑rechtswidrig; das stärkt die Argumentation, dass die ORF‑Praxis ebenfalls unzulässig ist.
- Der Antrag fordert, die genannte Regelung ersatzlos zu streichen und damit die Praxis der ewigen Befristungen im ORF zu beenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.