Sanktionen für Bundesländer bei Nicht‑Einhaltung der Grundversorgungsvereinbarung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Sanktionssystem, damit Bundesländer ihre Unterbringungsquoten für Asylsuchende einhalten und bei Nichteinhaltung die vollen Kosten übernehmen müssen.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2023
Entschließung
Flüchtling
Gliedstaat

Schwerpunkte

  • Der Bund trägt in der ersten Phase des Asylverfahrens die Kosten für die Grundversorgung, während die Länder später übernehmen sollen.
  • Die aktuelle Kostenaufteilung (60 % Bund : 40 % Länder) führt zu hohen Mehrkosten, weil viele Länder ihre Quoten nicht einhalten.
  • Im Jahr 2022 entstanden durch die Nichtübernahme von Asylsuchenden rund 50 Millionen Euro zusätzliche Kosten für den Bund.
  • Fehlende Sanktionen führen dazu, dass Bundesländer ihre Unterbringungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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