Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld bereits ab dem ersten Tag erhalten, weil das aktuelle Gesetz erst nach 91 Tagen zahlt, obwohl der Oberste Gerichtshof 2019 das Gegenteil entschieden hat.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2023
Entschließung
Familie
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag ihrer Pflege erhalten.
- Derzeit gilt ein 91‑Tage‑Wartezeit, obwohl der OGH 2019 entschieden hat, dass ein Anspruch von Anfang an besteht.
- Einheitliche Regelungen würden die Attraktivität des Krisenpflege‑Modells erhöhen und den Mangel an Pflegeplätzen mindern.
- Die Umsetzung erfordert eine Anpassung der Bundesgesetzgebung und der Verwaltungssysteme in allen Bundesländern.
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