Verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Kultureinrichtungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Kultureinrichtungen, die mit Kindern arbeiten, ein verbindliches Kinderschutzkonzept vorlegen müssen, um Förderungen zu erhalten. Zusätzlich soll die Bundesregierung ein umfassendes Kinderschutzgesetz erarbeiten und Gewaltschutzambulanzen sowie eine Qualitätssicherungsstelle einrichten.
einfache Mehrheit XXVII 04.10.2023
Entschließung
Kunst
junger Mensch
Kulturpolitik
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Kinderschutzkonzepte sollen für alle Institutionen, die mit Kindern arbeiten, verpflichtend werden und als Voraussetzung für Förderungen gelten.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Kinderschutzgesetz zu erarbeiten, das alle Bereiche (Bildung, Kultur, Sport) abdeckt.
  • Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen als Anlaufstelle für Opfer von Kindesmissbrauch, um sofortige Hilfe und Beweissicherung zu gewährleisten.
  • Nutzung vorhandener Fachorganisationen, insbesondere des Dachverbands für Kinderschutzzentren, zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten.
Relevante Medienberichte
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