Härtefallregelung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung eine Härtefall‑Regelung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einführt – ähnlich wie sie bereits beim pauschalen Modell existiert. Ziel ist, Alleinerziehenden in besonderen Notlagen finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Entschließung
Familie
Schwerpunkte
Derzeit gibt es nur für das pauschale Kinderbetreuungsgeld eine gesetzliche Härtefall‑Verlängerung, nicht aber für die einkommensabhängige Variante.
Härtefälle umfassen Todesfälle, Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen, nachgewiesene häusliche Gewalt, Haft sowie Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von maximal 1 400 € (plus 300 € pro weiterer im Haushalt lebender Person).
Eine Ausweitung der Härtefall‑Regelung auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld würde das Bundesbudget kaum belasten, weil nur wenige Fälle pro Jahr auftreten.
Der Entschließungsantrag bittet den Nationalrat, die Bundesregierung – konkret die Ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien – aufzufordern, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.