Neuer Schulungszuschlag & Reform des Altersteilzeitgeldes
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen täglichen Schulungszuschlag von 2,27 € ein, regelt das Altersteilzeitgeld neu und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Januar 2024 gelten.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein täglicher Schulungszuschlag von 2,27 € wird eingeführt; bei einer Maßnahmedauer von ≥ 4 Monaten verdreifacht er sich, bei ≥ 12 Monaten verfünffacht, jedoch nur bis zum täglichen Höchstbetrag von 46,67 €.
Das Altersteilzeitgeld kann höchstens fünf Jahre lang bezogen werden; die Berechnung des Lohnausgleichs erfolgt mit mindestens 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor und nach der Arbeitszeitverkürzung.
Arbeitgeber erhalten eine Aufwandsabgeltung von 90 % (bzw. 100 % bei Korridorpension) für die zusätzlichen Kosten des Lohnausgleichs und der Sozialversicherungsbeiträge; die Auszahlung erfolgt in gleichen monatlichen Teilbeträgen.
Die neuen Regelungen zu § 20 Abs. 6, § 27 Abs. 2‑5 und § 82 Abs. 7 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.