Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Soziales auf, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit bei Todesfällen von Pensions‑ oder Pflegegeldbeziehern Kulanz‑ und Härtefallregelungen möglich werden, um finanzielle Belastungen für Hinterbliebene zu mildern.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Entschließung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Bei Todesfällen von Personen, die Pension oder Pflegegeld beziehen, entstehen häufig finanzielle Härtefälle für die Hinterbliebenen, weil der Anspruch sofort endet.
- Derzeit müssen Hinterbliebene den Tod entweder über das Standesamt oder direkt bei der Pensionsversicherung melden; es entstehen dabei keine zusätzlichen Gebühren.
- Nach § 19 des Bundespflegegeldgesetzes endet das Pflegegeldverfahren mit dem Tod; pflegende Personen können innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf Auszahlung oder Fortsetzung stellen, sonst fällt das Geld in den Nachlass.
- Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, haben bei der Auszahlung und Fortsetzung des Pflegegeldes Vorrang vor anderen Anspruchsberechtigten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.