Transparenz bei Sozialversicherungsträgern: Veröffentlichung von Jahresberichten und Quartalsprognosen
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister, dass Sozialversicherungsträger ihre Jahresberichte (mindestens sieben Jahre zurück) und quartalsweise detaillierte Finanzprognosen auf ihren Webseiten veröffentlichen, um Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu stärken.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Alle Sozialversicherungsträger sollen quartalsweise detaillierte Gebarungsvorschauen (Ergebnis‑ und Prognoseberichte) auf ihren Webseiten veröffentlichen.
Jahresberichte der Träger müssen mindestens sieben Jahre rückwirkend online gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
Ziel ist mehr Transparenz, schnellere Erkennung von Defiziten und Entlastung von Ministerien sowie des Parlaments.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.