Jährlicher Tätigkeitsbericht der Erstanlaufstelle für Zahlungsschwierigkeiten
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Der Abgeordnete fordert, dass das Bundesministerium bis Juni 2023 einen Bericht über die im Jahr 2022 eingerichtete Erstanlaufstelle für Verbraucher:innen in Zahlungsschwierigkeiten vorlegt und künftig jährlich bis zum 30. Juni berichtet. Ziel ist mehr Transparenz und Kontrolle der Beratungsstelle.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Nationalrat fordert den Minister auf, bis spätestens 30. Juni 2023 einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorzulegen.
Für jedes folgende Jahr soll ein Bericht bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Die Erstanlaufstelle ist im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angesiedelt und bietet eine niederschwellige Beratung für Verbraucher:innen in Zahlungsschwierigkeiten.
Der Antrag zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Wirksamkeit der Ombudsstelle zu prüfen.
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