Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein jährliches Schuldneratlas‑Projekt, das bis Juni 2023 für das Jahr 2022 vorgelegt und danach jährlich bis zum 30. Juni jedes Jahres erstellt werden soll, um die steigende Überschuldung in Österreich besser zu erfassen.einfache Mehrheit XXVII 21.03.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 30.06.2023
- Die Bundesregierung soll ein jährliches Monitoring‑Instrument – den Schuldneratlas Österreich – einführen.
- Der erste Atlas für das Jahr 2022 muss bis spätestens Juni 2023 vorgelegt werden; danach jährlich bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres.
- Ziel ist, die Datenlage zu Überschuldungen zu verbessern, um faktenbasierte Sozial‑ und Wirtschaftspolitik zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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